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MEDIZINCONTROLLING UND ABRECHNUNG

Nach den zahlreichen Gesetzesreformen der letzten Jahre wurden mit dem Jahreswechsel 2023/2024 erneut zahlreiche Änderungen im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums wirksam (Quelle: Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege (bundesgesundheitsministerium.de).

  

Neuregelungen von A bis Zusatzentgelt


Nicht zuletzt wurden Regelungskataloge und Prozessabläufe rund um die Krankenhausfinanzierung stetig umfangreicher und komplexer. Bemüht, den roten Faden auch bei der aktuellen Modifikation der letzten Modifikation der modifizierten Prozessmodifikation nicht zu verlieren, dürfte die tägliche Arbeit wohl keinem Kollegen und keiner Kollegin des Medizincontrollings und der Abrechnung in den letzten Jahren zu eintönig geworden sein.


Um Kostenträgern rechtlich fundiert entgegenzutreten und Ihre Interessen bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen erfolgreich durchzusetzen, bedarf es neben einer soliden rechtlichen Beratung auf aktuellem Stand einer konsequenten Interessenvertretung durch zuverlässige Partner. Der Wert einer juristischen Unterstützung ist nicht erst in bereits zeit- und kostenintensiven Konfliktsituationen mit den Kostenträgern zu erkennen! Die detaillierte Kenntnis von Recht und Gesetz bildet das Fundament, um Ihre Rechte wirksam zu vertreten und zu schützen. Denn oftmals bildet proaktives und präventives juristisches Handeln den Schlüssel, um zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. 


Die Praxis hat zudem gezeigt, dass eine interdisziplinäre Vorbereitung mit abgestimmter Strategie die unerlässliche Grundlage für eine erfolgreiche und effiziente Verhandlung krankenhausimmanenter Interessen ist.


Als Rechtsanwältin für Medizin- und Gesundheitsrecht habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, ambulante und stationäre Leistungserbringer bei der Bewältigung der von Gesetzgebung und Rechtsprechung auferlegten, komplexen rechtlichen Anforderungen zu unterstützen. Mit juristischem Blick informiere ich Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Krankenhausfinanzierung, berate Sie und Ihre Krankenhäuser zu aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung und unterstütze Sie in enger Abstimmung bei der Erarbeitung von Strategien und Optimierung abrechnungsrelevanter Prozesse. 


Gern berate und unterstütze ich auch Sie und Ihre Klinik in Angelegenheiten der Krankenhausvergütung und bei Abrechnungsstreitigkeiten mit meiner jahrelangen Erfahrung im Medizincontrolling, im Abrechnungsmanagement und in der Prozessvertretung bei Abrechnungsstreitigkeiten.

KONTAKT

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Gern unterstütze ich Sie und Ihr Medizincontrolling

dabei, die Komplexität des Leistungs- und Vergütungsrechts zu meistern, Ihre Interessen zu schützen und für Ihre Einrichtung vorteilhafte Ergebnisse zu erzielen.


RAin Sina Leifer, LL.M.

RA-Kanzlei Medizinrecht Leifer

Telefon: +49 176 1081 5730 Telefax: +49 3641 2414950 E-Mail: mail@medizinrecht-leifer.de

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Persönlich, telefonisch oder online via Videotelefonie.

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