Das Gesundheitsrecht umfasst das gesamte Recht, das in unserem Gesundheitswesen Anwendung findet.
Geregelt wird nicht nur das Recht der praktischen Ausübung der Heilkunde (über das Medizinrecht), sondern auch das Recht der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung (u.a. über das Krankenhaus- und Sozialversicherungsrecht). In Anbetracht der Vielzahl an Gesetzesreformen der letzten Jahre ist das Gesundheitsrecht nicht nur eines der komplexesten Rechtsgebiete des deutschen Rechts, sondern auch eines der dynamischsten.
Gute und sichere Entscheidungen verlangen gute und sichere Informationen!
Nur wenn Sie fundiert, umfänglich und up-to-date informiert sind, können Sie sich im aktuellen Gesundheitswesen orientieren, gezielt Gesundheitsleistungen erbringen bzw. in Anspruch nehmen, sich verantwortlich an Behandlungsentscheidungen beteiligen oder diese selbst treffen!

Beratung zu allen medizin- und krankenhausrechtlich relevanten Fragen, (außer)gerichtliche Vertretung bei Abrechnungsstreitigkeiten und zur Liquiditätssicherung

Beratung und Vertretung von Versicherten der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung in sozial- und privatversicherungsrechtlichen Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in allen Belangen des Veterinärmedizinrechts und Rechtsfragen rund ums Tierwohl, insbes. zu Tiergesundheitsrecht, Tierschutz und Vertragsrecht

Fundierte medizin-, sozialversicherungs- und krankenhausrechtliche Beratung - individuell und auf dem aktuellen Stand

Außergerichtliche und prozessuale Geltendmachung von Vergütungs- und Leistungsansprüchen

Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, Vereinbarungen und anderen relevanten Rechtsdokumenten
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