Als Gesundheitsrecht wird - kurz und knapp - das Recht des Gesundheitswesens verstanden. Es umfasst das gesamte, in unserem Gesundheitswesen Anwendung findende Recht, u.a. das Berufsrecht der Heilberufe, Sozialrecht inkl. dem Recht der Sozial- und der Privatversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, medizinische Rehabilitation, etc.), die Tätigkeit von ambulanten und stationären Leistungserbringern, deren Betrieb und die hierzu notwendige Infrastruktur (Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Apotheken, Rettungsdienste, etc.), u.v.m.
Da das Gesundheitsrecht verschiedenste Rechtsbereiche aus dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht vereint, zählt es zu den komplexesten Rechtsgebieten des deutschen Rechtssystems. Darüber hinaus befindet es sich im steten Wandel. Längst ist durch die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehende Entwicklung in der Medizin eine zunehmende Verrechtlichung im Gesundheitswesen zu beobachten.
Nach den zahlreichen Gesetzesreformen der letzten Jahre wurden mit dem Jahreswechsel 2023/2024 erneut zahlreiche Änderungen im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums wirksam (Quelle: Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege (bundesgesundheitsministerium.de). Nicht zuletzt wurden Regelungskataloge und Prozessabläufe rund um die Krankenhausfinanzierung stetig umfangreicher und komplexer.
Um rechtssichere Entscheidungen treffen und im Streitfall die eigenen Ansprüche durchsetzen zu können, bedarf es neben einer soliden rechtlichen Beratung auf aktuellem Stand einer konsequenten Interessenvertretung durch zuverlässige Partner.
Die Praxis hat zudem gezeigt, dass eine interdisziplinäre Vorbereitung mit abgestimmter Strategie die unerlässliche Grundlage für eine erfolgreiche und effiziente Verhandlung krankenhausimmanenter Interessen ist. Der Wert einer professionellen Rechtsberatung ist nicht erst in bereits zeit- und kostenintensiven Konfliktsituationen zu erkennen! Die detaillierte Kenntnis von Recht und Gesetz bildet das Fundament, um Ihre Rechte wirksam zu vertreten und zu schützen. Denn oftmals bildet proaktives und präventives juristisches Handeln den Schlüssel, um zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Als langjährig im Gesundheitsrecht tätige Rechtsanwältin bin ich in den Kernbereichen des Medizin-, Krankenhaus- und Sozialversicherungsrechts zu Hause. Der Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt vor allem auf der umfassenden juristischen Betreuung und Begleitung von Leistungserbringern der stationären Gesundheitsversorgung.
Mit juristischem Blick informiere ich Sie und Ihre Krankenhäuser über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen, aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung und unterstütze Sie bei der täglichen Bewältigung Ihrer Geschäfts- und Arbeitsabläufe sowie der Erarbeitung von Strategien und Optimierung abrechnungs- und qualitätsrelevanter Prozesse.
Gut informiert über die aktuelle Gesundheitspolitik, Gesetzgebung und herrschende Rechtsprechung.
in allen (krankenhaus)rechtlich relevanten Belangen und Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts.
RAin Sina Leifer, LL.M. Medizinrecht
Weißenfelser Straße 13, 07743 Jena
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